Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Die Angebote, auch in Preislisten und Rundschreiben, sind freibleibend und unverbindlich. Sie verstehen sich ab Lager.

2. Die in den Angeboten und Drucksachen enthaltenen Unterlagen wie Muster, Maß- und Gewichtsangaben, Abbildungen und Beschreibungen sind nur annähernd maßgebend. Bestellungen und alle Vereinbarungen, auch mit Vertretern und Reisenden, sind nur für den Besteller verbindlich, gelten aber erst durch unsere schriftliche Bestätigung als angenommen. Mündliche Nebenabreden zu Bestellungen und Änderungen derselben sind nur gültig, wenn diese schriftlich von uns bestätigt sind. Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten den Verkäufer nicht, auch wenn er ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

3. Die Preise verstehen sich in bar ohne Abzug ab unserem Lager ausschließlich Verpackung, Fracht und Versicherung. Zur Berechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise.

4. Die Gefahr – auch bei frachtfreier Versendung – geht auf den Besteller über, sobald die Ware das Lager verlassen hat. Zahlungsfrist, auch für Teillieferungen, läuft allgemein ab Versandtag bzw. ab Versandbereitschaft. Gegenansprüche des Käufers oder Aufrechnung mit anderen Leistungen sind ausgeschlossen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen ist der Auftragnehmer, vorbehaltlich weiterer Schadenersatzansprüche und des Rücktritts vom Vertrag berechtigt, die von deutschen Großbanken geforderten Zins- und Provisionssätze für freie Kredite zu verlangen. Wenn weitere Zahlungen nicht pünktlich geleistet oder Zahlungen aus irgendeinem Grund vom Käufer zurückgehalten werden, erlöschen sofort alle Garantieansprüche und es wird die gesamte Schuld aus der laufenden Geschäftsverbindung fällig. Die Übergabe von Schecks und Wechseln gelten nicht als Zahlung, sondern erst deren Einlösung. Diskont- und Wechselspesen gehen immer zu Lasten des Käufers.

5. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Die Lieferfristen sind stets unverbindlich. Lieferverzögerungen berechtigen zu keinen Forderungen. Veränderungen der Geschäftsgrundlage und höhere Gewalt können Lieferverzögerungen oder Aufhebung unserer Lieferpflicht bewirken. Alle Lieferungen erfolgen ausschließlich auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Der Rücktritt bei Sonderanfertigungen ist unzulässig. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller anzunehmen.

6. Der Lieferer behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Der Lieferer ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Besteller selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat. Der Besteller darf den Liefergegenstand weder veräußern, verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat der Besteller den Lieferer unverzüglich davon zu benachrichtigen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch den Lieferer gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Gesetz betreffend die Abzahlungsgeschäfte vom 6. Mai 1894 Anwendung findet. Die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt kann der Verkäufer selbst ohne Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe geltend machen.

7. Beanstandungen jeglicher Art können nur bei schriftlicher Anzeige innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt werden. Beanstandete Teile müssen zur Ersatzleistung kostenfrei zurückgesandt und uns übereignet werden. Frachten und Fahrtkosten für Monteure gehen zu Lasten des Käufers. Weitere Schadensansprüche, Wandlung oder Minderung sind ausgeschlossen. Für alle Schäden, die durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitungen für die einzelnen Maschinen bzw. durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanleitung für chem. Produkte entstehen, übernimmt der Verkäufer keinerlei Kosten. Für die Gewährleistungsansprüche (Garantie) gelten die jeweiligen Bedingungen der Hersteller.

8. Gebrauchtgeräte werden im Zustand der Besichtigung und ohne Gewähr verkauft. Wird auf Besichtigung verzichtet, so gelten Beschaffenheit und Bauart mit der Übergabe an die Versandstelle als genehmigt.

9. Wird dem Auftragnehmer nach Abschluss des Vertrages bekannt, dass sich der Käufer in ungünstiger Vermögenslage befindet, kann der Auftragnehmer Sicherheit für die Gegenleistung oder Vorauszahlung verlangen oder unter Anrechnung seiner diesbezüglichen Aufwendungen vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten sowie bereits gelieferte Waren entsprechend seinen Forderungen zurückverlangen.

10. Soweit diese Verkaufs- und Lieferbedingungen nichts anderes ausdrücklich bestimmen, sind Schadenersatzansprüche jeder Art aus Anlass des Vertrages oder der Vorverhandlung ausgeschlossen. Für die geschäftlichen und rechtlichen Beziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller gilt deutsches Recht.

11. Der Vertrag zwischen dem Lieferer und dem Besteller einschließlich dieser Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich.